Verkehrsunfall
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eingesetzte Kräfte
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Fahrzeugaufgebot |
Einsatzbericht
Aus ungeklärten Gründen ist am Sonntag ein Mazda mit hoher Geschwindigkeit auf der BAB 21 in Fahrtrichtung Bad Segeberg in die Leitplanke geraten.
Bei Eintreffen des Wahlstedter Hilfeleistungszuges war der Einsatzleiter der Feuerwehr Bad Segeberg bereits vor Ort.
Der Fahrer des PKW konnte sich selbstständig aus seinem Fahrzeug retten und wurde durch den Rettungsdienst versorgt.
Während der Erstmaßnahmen des Löschfahrzeuges ereignete sich im Stau ein weiterer Unfall, die zuvor mühsam erzwungen Rettungsgasse wurde dadurch wieder geschlossen. Nach kurzer Rücksprache der Führungskräfte aus Wahlstedt und aus Bad Segeberg kümmerte die Wahlstedter Feuerwehr sich um die erste Unfallstelle und die Segeberger Feuerwehr um den zweiten Unfall im Stau.
Das Löschfahrzeug (kurz.LF) aus Wahlstedt stellte den Brandschutz sicher und nahm geringe Mengen der auslaufenden Betriebsstoffe auf. Das Hilfeleistungslöschfahrzeug (kurz.HLF) sicherte die Unfallstelle gegen den laufenden Verkehr.
Nach Abschluss dieser Maßnahmen wurden die Feuerwehren von der Autobahnpolizei aus dem Einsatz entlassen.
Wir möchten nochmal auf das Thema: "Gaffer und Schaulustige bei einem Unfall" hinweisen.
Stichwort: Rettungsgasse
Denken Sie daran: Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen. Dabei – so heißt es in der Straßenverkehrsordnung – ist die Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen in der Mitte zu bilden: Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand.
Bei dreispurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und der direkt rechts danebenliegenden Fahrspur zu bilden. Hat die Autobahn vier Spuren, muss die Rettungsgasse jedoch wieder in der Mitte gebildet werden. Hintergrund: Der Standstreifen ist als Zufahrt zu den Einsatzstellen nicht geeignet, weil er oft nicht durchgehend ausgebaut oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert ist.
Der ADAC weist auch darauf hin, dass alle Autofahrer, die gegen das Gebot der Rettungsgasse verstoßen, mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen müssen. Jeder Autofahrer sollte daran denken, dass im Notfall keine Zeit verloren werden darf.
(©ADAC)