unklare Rauchentwicklung
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eingesetzte Kräfte
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Fahrzeugaufgebot |
Einsatzbericht
Mehrere Anrufer meldeten über den Notruf eine starke Rauchentwicklung im Bereich der Nordlandstraße. Nach Erkundung durch den Einsatzleiter, wurde die Feuerwehr noch auf der Anfahrt in die Heidmühlener Straße umgeleitet, da die Ursache dort zu finden war. Am Einsatzort konnte der Zugführer den Grundstückseigentümer ausfindig machen, der Abfälle verbrannt hatte. Der Einsatz der Feuerwehr war nicht mehr erforderlich.
Der Grundstückseigentümer wurde von der Polizei und dem Ordnungsamt entsprechend belehrt.
Hinweis der Feuerwehr und des Ordnungsamtes
Das verbrennen von Abfällen jeglicher Art ist nach der Abfallentsorgungssatzung grundsätzlich untersagt.
Davon ausgenommen sind nur die regional üblichen Brauchtumsfeuer zu Ostern - in der Nacht von Ostersamstag auf Ostersonntag -, soweit ausschließlich pflanzliche Teile verwendet werden.
Um eine Gefährdung von Tieren auszuschließen, sind die Holzhaufen erst unmittelbar vor dem Entzünden des Feuers aufzubauen.
Dabei müssen auch andere gesetzliche Regelungen getroffen werden. So darf zum Beispiel der Straßenverkehr durch unzumutbare Rauchbelästigung nicht behindert werden, in Landschafts- und Naturschutzgebieten ist offenes Feuer immer verboten. Ebenso ist in der Nähe von feuergefährdeten Anlagen jedes offene Feuer untersagt. Auch das Nachbarrecht ist zu beachten, wonach niemand unzumutbar belästigt werden darf.
Diese Traditionsfeuer dürfen aber nicht zum Zweck der Abfallbeseitigung durchgeführt werden.
Eine Anmeldung bei der Feuerwehr oder dem Ordnungsamt ist gesetzlich zwar nicht vorgegeben, jedoch empfehlenswert. So hat die Erfahrung gezeigt, dass die Feuerwehr ausgerückt ist, weil von Bürgern Osterfeuer als Brandherde gemeldet wurden.
Freiwillige Feuerwehr Wahlstedt : Tel.: 04554/ 704723, Fax: 04554/ 2149 oder E-Mail:
Ordnungsamt Stadt Wahlstedt : Tel. 04554/ 701-129